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VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08
Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis …
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21
Die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung würde auch nicht die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht voraussetzen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 18 A 2620/08 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21
Gleichwohl ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann statthaft, wenn die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung den Antragstellern ihr durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (sog. Erlaubnisfiktion) oder die sog. Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 13 S 18/06 - juris, Rn. 9; Nds. OVG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 - juris, Rn. 17). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20
Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung …
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21
Hat ein Antrag auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis weder eine gesetzliche noch eine angeordnete Erlaubnis- oder Fiktionswirkung, die durch eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde beendet werden könnte, kommt vorläufiger Rechtsschutz nur nach § 123 VwGO in Betracht (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 M 35/20 -, juris). - OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im …
Auszug aus VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21
Gleichwohl ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann statthaft, wenn die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung den Antragstellern ihr durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (sog. Erlaubnisfiktion) oder die sog. Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 13 S 18/06 - juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 - juris, Rn. 17).